Kollektivverträge für österreichische Zeitschriften und Fachmedien
Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen
Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) einigten sich in ihrer Verhandlung am 17.12.2021 auf ein Gehaltsplus von 2,8 % sowohl für Journalistinnen und Journalisten als auch für kaufmännische Angestellte der Zeitschriften und Fachmedien. Geltungsbeginn für kaufmännische Angestellte ist der 1. Jänner 2022.
Die Lehrlingseinkommen im kaufmännischen Bereich werden ebenfalls um 2,8 % angepasst, somit wird das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr auf € 647,- und im zweiten Lehrjahr auf € 814,- angehoben.
Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien
Geltungsbeginn für Journalistinnen und Journalisten ist der 1. Februar 2022 mit einer Laufzeit von elf Monaten. Es wurde vereinbart, dass die nächste Anpassung der Tarifgehälter für Journalistinnen und Journalisten der 1. Jänner 2023 sein wird. Somit wird es künftig einen einheitlichen Geltungsbeginn geben.
Downloads:
KV journalistische Mitarbeiter – gültig ab 01.03.2020
Zusatzvereinbarung journalistische Mitarbeiter ab 01. März 2019
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. Februar 2022
Archiv:
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter ab 3. April 2018
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2021
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2020
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2019
Vereinbarungen für freie und ständige freie Mitarbeiter
Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiter werden ab 1. Februar 2022 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 123,84 Euro und jene für Fotos 54,26 Euro.
Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalisten und ständig freie Mitarbeiter beträgt künftig 226,21 Euro.