Kollektivverträge für österreichische Zeitschriften und Fachmedien
Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen
Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) einigten sich in ihrer Verhandlung am 23.3.2023 auf ein Gehaltsplus von 7,5 % in jenen Tarifgehaltsstufen, deren Mindestgehalt bisher den Betrag von (brutto) € 2.300,00 nicht überstieg. In allen übrigen Tarifstufen beträgt die Steigerung 6,2 %, jeweils bei Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. Die Lehrlingseinkommen im kaufmännischen Bereich werden ebenfalls um 7,5 % angepasst.
Darüber hinaus erhalten alle DienstnehmerInnen im Jahr 2023 eine Teuerungsprämie von € 550,00 (Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung und unterjährigem Ein- bzw. Austritt).
Geltungsbeginn für kaufmännische Angestellte ist der 1. Jänner 2023 für eine Laufzeit von 12 Monaten.
Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien
Geltungsbeginn für Journalistinnen und Journalisten ist der 1. Jänner 2023 mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
Downloads:
KV journalistische Mitarbeiter – gültig ab 01.03.2020
Zusatzvereinbarung journalistische Mitarbeiter ab 01. März 2019
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. Jänner 2023
Archiv:
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter ab 3. April 2018
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. Februar 2022
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2021
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2020
Tariftabelle für journ. Mitarbeiter ab 1. März 2019
Vereinbarungen für freie und ständige freie Mitarbeiter
Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiter werden ab 1. Jänner 2023 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 131,52 Euro und jene für Fotos 57,62 Euro.
Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalisten und ständig freie Mitarbeiter beträgt künftig 240,24 Euro.
Downloads:
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter/innen ab 1. Jänner 2023
Archiv:
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter/innen ab 1. Februar 2022
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter/innen ab 1. März 2021
Vereinbarung zum KV für journalistische Mitarbeiter/innen ab 1. März 2020