ÄUSSERST POSITIVE MASSNAHME ZUR STÄRKUNG DER PRESSE- UND MEDIENFREIHEIT
ÖZV begrüßt Datenschutz-Anpassungen der Bundesregierung
VOM 30. April 2018
Der Art. 85 DSGVO berechtigt die EU-Mitgliedstaaten durch nationale Sonderregelungen den erforderlichen Ausgleich zwischen Datenschutz einerseits und Medien- und Meinungsäußerungsfreiheit andererseits sicherzustellen. "Es ist medien- und demokratiepolitisch richtig, diesen Spielraum auch auszunutzen", so ÖZV-Geschäftsführer Gerald Grünberger. "Journalistische Recherche kann dadurch auch in Zukunft nicht von übereifrigem Datenschutz verhindert werden."