Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise
Urlaubsverbrauch
Urlaubsverbrauch kann vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig angeordnet und vom Arbeitnehmer nicht einseitig angetreten werden. Allerdings ist Urlaubsverbrauch im Zusammenhang mit der Phase 5 Kurzarbeit nunmehr zwingend erforderlich.