Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise
Nachträglicher Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019
Die Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlung für das Jahr 2020 kann regulär noch bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden. Der Antrag auf Herabsetzung kann über FinanzOnline in der vorgesehenen Funktion „Vorauszahlung“ im Menü „Weitere Services“ gestellt werden. Sind die Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage im Rahmen der Veranlagung 2019 gegeben, kann eine nachträgliche Herabsetzung bis zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 beantragt werden. Die Steuer ist mit dem Betrag festzusetzen, der sich als voraussichtliche Steuer des Jahres 2019 auf Grundlage einer Veranlagung unter Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage ergibt. Eine Ermittlung dieses voraussichtlichen Betrages ist dem Antrag anzuschließen.