Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise
COVID-19 Investitionsprämie steuerfrei
Mit der COVID-19 Investitionsprämie werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten gefördert. Die Förderung kann zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken. Gegenstand des Förderungsprogrammes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Investitionsprämie beträgt generell 7 % der Berechnungsgrundlage, in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science 14 %. Berechnungsgrundlage ist der Nettobetrag der Inestition, mindestens jedoch € 5.000,- (kleinere Investitionen sind nicht fördebar) und höchstsens € 50.000,-. Höchstförderbetrag (für Investitionen ab € 50.000,-) ist somit € 3.500 bzw. in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science € 7.000.