Härtefallfonds

Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise

Härtefallfonds

Mit dem 2. COVID-19-Gesetz wurde ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen.

1. Zielgruppe

Neben EPUs (darunter fallen auch neue Selbständige, zB auf Werkvertragsbasis tätige Journalisten) und freien Dienstnehmern werden auch Kleinstunternehmen erfasst, das sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet (die Mitarbeiterzahl wird nach FTEs und nicht nach Köpfen berechnet).

2. Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt über die WKO, unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft zur WKO besteht oder nicht. Wie die Antragstellung für Nicht-WKO-Mitglieder erfolgt, ist noch nicht klar, evtl. ist eine Registrierung bei der WKO erforderlich. Folgende Unterlagen können bereits vorbereitet werden:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden (Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich).
  • persönliche Steuernummer;
  • KUR ODER GLN: (Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN eintragen.
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Anträge können seit Freitag, 27.03.2020, 17 Uhr gestellt werden.

3. Förderkriterien

BMF und BMDW haben hierzu eine Richtlinie zu erlassen, welche insbesondere den Gegenstand der Förderung, die Berechnung der Förderhöhe,  persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung, das Ausmaß und die Art der Förderung und den Auszahlungsmodus, sowie die Geltungsdauer festlegt. Die Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht.

4. Förderhöhe

Offizielle Informationen zur Förderhöhe und deren Berechnung liegen noch nicht vor (siehe auch oberhalb). Folgendes wurde heute (26.03.2020) von Bundeskanzler Sebastian Kurz bekannt gegeben: Es wird bis zu 6.000 Euro innerhalb von 3 Monaten geben, also bis zu maximal 2.000 Euro pro Monat für jede Einzelperson oder jedes EPU.

5. Budget

Für den Härtefallfonds wird aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond maximal eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.