Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise
Garantien und Bürgschaften
- Garantiefähig sind Kredite von Kreditinstituten.
- Garantiequote: bis zu 80 %.
- Garantielaufzeit max. 5 Jahre.
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Um nachhaltig die Liquidität des Unternehmens zu sichern, sollen Finanzierungsprojekte, die zur Stabilisierung und damit Verbesserung der Finanzierungsstruktur beitragen unterstützt werden.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens müssen die Bedienung der unterstützten Finanzierung erwarten lassen, was anhand eines Business-Plans (unter Berücksichtigung der geänderten Marktsituation) einschließlich einer mehrjährigen Liquiditätsplanung plausibel dargestellt werden muss. Anträge müssen im Wege der finanzierenden Bank gestellt werden. Die Projekte müssen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen sowie Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre). Spätestens neun Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung der Kriterienerfüllung heranzuziehen. WICHTIG: Die URG-Kriterien können nicht durch eine „Fortbestandsprognose“ ersetzt werden, Vermutung des Reorganisationsbedarfs ist also ein absoluter Ausschlussgrund.
Die Antragstellung soll laut AWS am besten über die Bank erfolgen, da die AWS ohne Bank einen Antrag nicht prüfen kann. Die AWS verlangt spätestens bei der Bearbeitung der Ansuchen eine Kreditpromesse der Bank. Der Antrag kann aber grundsätzlich selbst vom Förderungswerber/von der Förderungswerberin oder auch vom Bankmitarbeiter/von der Bankmitarbeiterin am AWS Fördermanager erfasst werden. Es müssen allerdings beide, Bank und Kunde/Kundin, berechtigt sein, auf das Ansuchen zuzugreifen.
Weitere Informationen:
Bürgschaften für neue / zusätzliche Betriebsmittelrahmen aufgrund Liquiditätsbedarf wegen:
- Auftrags- und Umsatzrückgänge
- Forderungsverzug und Forderungsausfall
- Warenbezugs- und Einkaufsprobleme
- Personalausfall bzw. Personalaufwand
Finanzierungsvolumen:
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz unter € 5 Mio: von EUR 5.000 – 350.000
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz über € 5 Mio: von EUR 50.000 – 500.000
Haftungsumfang: bis zu 80% für Betriebsmittelrahmen
Laufzeit: 3 Jahre endfällig oder 5 Jahre mit jährlicher 20%iger Abschichtung
Kosten übernimmt die Öffentliche Hand (Bürgschaftsprovision: 0,8 % p.a. des verbürgten Betriebsmittelrahmens (antizipativ), Bearbeitungsentgelt: 0,5% einmalig)
Befristung: Aktion zunächst befristet bis 30.09.2020
Für kleine und mittlere Unternehmen in NÖ, welche von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen sind, stellt das Land NÖ zur raschen Unterstützung ein Maßnahmenpaket mit einem Haftungsrahmen von EUR 20 Mio. zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt über die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG).
Zielgruppe sind niederösterreichische KMU der gewerblichen Wirtschaft und Tourismus-betriebe mit einer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ. Notwendige Liquidität (z.B. bei Umsatzrückgängen, Forderungsausfällen, Problemen bei Warenbezug, Ausfällen von Personal etc.) soll zur Stabilisierung des operativen Betriebes beitragen.
Es erfolgt die Übernahme einer 80%igen Haftung zur Besicherung eines von einem Kreditinstitut neu zu gewährenden Betriebsmittelkredites von bis zu EUR 500.000,— mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren.
Die Bearbeitungsgebühr und die laufende Bürgschaftsprovision werden vom Land NÖ/ NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds zu 100% übernommen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-Minimis-Verordnung.
Weitere Informationen:
Telefon: 02742/9000-19335; Email: stabilisierung@noebeg.at
Antragstellung direkt über die Homepage www.noebeg.at
Die Oberösterreichische Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. und die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. haben bisher keine spezifischen Corona-Angebote veröffentlicht. Generell wird folgendes angeboten:
Standardbürgschaft: Mit der Standardbürgschaft werden bis zu 80 Prozent eines Kredites in der Höhe zwischen € 25.000 und € 1.000.000 besichert. Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut.
Zielgruppe: Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten benötigen, um von ihrer Hausbank einen Kredit zu erhalten.
Verwendungszweck des Kredits: Der zu besichernde Kredit dient zur Finanzierung von materiellen und immateriellen Investitionen, Betriebsmitteln oder für Bankgarantien. Ebenfalls möglich ist eine Bürgschaftsübernahme für die Prolongation eines bestehenden Betriebsmittelkredites, der mind. 3 Jahre besteht.
Voraussetzungen: Gewerbeberechtigung (auf Zeitungsverlage weg. § 2 Abs. 1 Z 13 GewO nicht anwendbar) und Projektbewilligungen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens sowie eine angemessene Besicherung durch den Kreditnehmer selbst. Bei Anträgen bis zu € 100.000 ist ein vereinfachtes Prüfverfahren möglich.
Ausschlussgründe: Nicht verbürgbar sind Umschuldungskredite und bestehende Kredite, außer bei Betriebsübernahmen.
Weitere Informationen: https://www.kgg-ubg.at/angebote/standardbuergschaft
Zielgruppe: kleine und mittelgroße burgenländische Betriebe, deren wirtschaftliche Situation bzw. Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags- bzw. Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt sind. Großunternehmen und Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger (per 31.12.2019) erfüllen, sind von der gegenständlichen Förderaktion ausgenommen. Es können nur gesunde Unternehmen oder jene, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden.
Art und Umfang der Förderung: Im Auftrag des Landes Burgenland fördert die Wirtschaft Burgenland GmbH mittels Übernahme von Ausfallbürgschaften gemäß § 1356 AGB für Betriebsmittelfinanzierungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (in Ausnahmefällen auch durch Vergabe von Kleinkrediten).
Haftungen für Betriebsmittelfinanzierunen:
- Haftungsquote: bis zu 80% des Kreditbetrages, höchsten EUR 1,5 Mio.
- Laufzeit bis zu 5 Jahre
- ab 0,5% p.a. risikoabhängiges Haftungsentgelt vom verbürgten Kreditbetrag
- kein Bearbeitungsentgelt
Kleinkredite (wenn Finanzierung via Haftung nicht möglich):
- Kredithöhe bis zu EUR 50.000,00
- Laufzeit bis zu 5 Jahre
- risikoabhängige Sollzinsen ab 2,0% p.a.
- kein Bearbeitungsentgelt
Einreichung: Anträge auf Übernahme einer Haftung des Landes Burgenland sind im Wege des finanzierenden Kreditinstitutes einzureichen. Anträge für Kleinkredite können direkt bei der Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG eingereicht werden.
Anträge können bis 31.07.2020 gestellt werden. Es zählt das Datum des Posteingangs.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. SFG hat bisher keine Corona-Spezifischen Bürgschafts- oder Garantieangebote bekannt gemacht.
Zielgruppe: Alle Kärntner KMU, die eine Garantie bei der aws oder der ÖHT beantragen (oder bereits beantragt haben) und nicht der Landwirtschaft bzw. dem kulturellen Bereich zugeordnet werden.
Kurzbeschreibung: Die Förderung beträgt maximal 10 % des neu aufzunehmenden Überbrückungskredits. Pro Unternehmen beträgt der KWF Zuschuss mindestens EUR 1.000 maximal EUR 50.000. Es ist keine separate Antragstellung beim KWF nötig. Die Antragstellung für die Bundesförderung wird vom KWF gleichzeitig als Antrag für die Kärntner Soforthilfe anerkannt; sie tritt rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft.
Weitere Information: https://kwf.at/ueberblick_corona/
Das Land Salzburg hat bisher keine spezifischen Corona-Förderungen bekannt gemacht.
Weitere Informationen:
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/Wirtschaftsf%C3%B6rderung.aspx
Das Land Tirol hat ein eigenes 400 Millionen Euro Paket zur Abfederung der Corona-Krise geschnürt. Dieses enthält ua folgende Maßnahmen:
Zinszuschüsse für staatliche garantierte Haftungen: Das Land Tirol wird den KreditnehmerInnen, die Überbrückungskredite unter Haftungsübernahme durch den Bund bei Banken in Anspruch nehmen, Zuschüsse für Zinsen gewähren. Dadurch sollen diese KreditnehmerInnen zumindest mit keinen diesbezüglichen Finanzierungskosten belastet werden.
Zusätzliche Subventionen für Institutionen mit Veranstaltungsabsagen und Entgängen: Mit zusätzlichen Finanzmitteln sollen Hilfestellungen insbesondere für die entfallenen Veranstaltungen, die abgesagt werden mussten, erfolgen. Sofern Überbrückungskredite nicht greifen, soll die Möglichkeit zusätzlicher einmaliger Subventionen geschaffen werden.
Tiroler Härtefonds: Neben dem Härtefonds des Bundes wird in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern ein eigener Tiroler Härtefonds für Tourismusbetriebe, kleinere und mittlere Wirtschaftsbetriebe, Kulturbetriebe und –vereine sowie Sozialvereine und GesundheitsdienstleisterInnen eingerichtet. Aus diesem Fonds sollen unbürokratisch rasche Hilfestellungen bei finanziellen Engpässen in Form von Liquiditätshilfen möglich sein, um insbesondere Insolvenzen zu verhindern und MitarbeiterInnen in Beschäftigung zu halten – dies gilt, sofern Bundeshilfen nicht ohnehin bereits greifen. Außerdem werden Sonderwerbemaßnahmen als Impuls für den Tourismusstandort Tirol veranlasst.
Weitere Informationen:
Die Wirtschaftsstandort Vorarlberg Gesellschaft hat bisher keine spezifischen Corona-Fördermaßnahmen bekannt gegeben.
Weitere Informationen: