Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen

Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) einigten sich in ihrer Verhandlung am 11.12.2023 auf ein Gehaltsplus von 5,6 % bei Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. Weiters wurde vereinbart, dass in der Beschäftigungsgruppe 1 (Angestellte ohne abgeschlossene Lehrzeit in einem kaufmännischen Lehrberuf in den ersten drei Angestelltendienstjahren) das Gehalt generell auf brutto € 2.000 angehoben wird.

Zudem wird die wöchentliche Normalarbeitszeit ab 1. Jänner 2024  auf 37,5 Stunden reduziert

Geltungsbeginn für kaufmännische Angestellte ist der 1. Jänner 2024 für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien

Mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 werden die Tarifgehälter für journalistische Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter einschließlich Praktikanten bei österreichischen Zeitschriften und Fach­medien um 5,6 % bei Aufrundung der Erhöhungsbeträge auf volle Eurobeträge angehoben. Zudem wird die wöchentliche Normalarbeitszeit ab 1. Jänner 2024 für die journalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 37 Stunden betragen.
 

Geltungsbeginn für Journalistinnen und Journalisten ist der 1. Jänner 2024 mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Vereinbarungen für freie und ständige freie Mitarbeiter

Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiter/innen werden ab 1. Jänner 2024 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 138,89 Euro und jene für Fotos 60,85 Euro.

Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalist/innen und ständig freie Mitarbeiter/innen beträgt künftig 253,69 Euro.

Kollektivverträge für österreichische Zeitschriften und Fachmedien

Eine wesentliche Kernkompetenz des ÖZV ist die Verhandlung der einschlägigen Mantelkollektivverträge sowie der jeweiligen Tarife als Sozialpartner. Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die aktuellen Tarif-Einigungen sowie die Kollektivverträge zum Download.