Aktuelle Regelungen seit 19.11.2021
19. November 2021

3G am Arbeitslatz, 2G bei überbetrieblichen Zusammenkünften

Aufgrund rasant steigender Infektionszahlen und Auslastung von Spitälern sowie intensivmedizinischer Kapazitäten, wurde heute Vormittag ein bundesweiter Lockdown ab Montag, 22.11.2021, verkündet. Derzeit liegen noch keine entsprechenden Verordnungen vor. Zusammengefasst finden Sie hier die derzeit geltenden Bestimmungen.
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Die wesentlichsten Änderungen zusammengefasst:

  • FFP2-Masken am Arbeitsplatz auf Landesebene

Weitreichende FFP2-Maskenpflichten am Arbeitsplatz, welche zusätzlich zu „3G“ gelten, sind durch Landesverordnungen bereits in Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Tirol in Kraft getreten. In Wien gilt eine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab Freitag, den 19. November 2021. Entsprechende Ankündigungen bestehen auch für Vorarlberg und Kärnten – allerdings lagen für diese Bundesländer aktuell noch keine Verordnungen hierzu vor. Die Übergangsregelung „FFP2 statt 3G“ ist bereits mit Wochenbeginn ausgelaufen.

  • Zunehmende Beschränkungen für Zusammenkünfte ab 26 Personen

Für Zusammenkünfte ab 26 Personen gilt bereits bundesweit „2G“ – geimpft oder genesen – als Grundregel (mit Ausnahmen). Die Ausnahmen von der 2G-Regel für Zusammenkünfte ab 26 Personen wurden nun teilweise eingeengt auf unaufschiebbare Zusammenkünfte (gilt für Organzusammenkünfte juristischer Personen sowie für Betriebsversammlungen nach ArbVG), vorrangig soll auf digitale Abhaltung ausgewichen werden. Darüber hinaus erfolgen auch hier laufend Verschärfungen auf Landesebene: In Wien gilt ab 19.11.2021 für Veranstaltungen ab 26 Personen 2G+: Zusätzlich zum Status „geimpft“ oder „genesen“ ist ein PCR-Test erforderlich („2G+“). In Oberösterreich wurde ein Verbot für Zusammenkünfte erlassen (ausgenommen sind Zusammenkünfte nach der Ausnahmeregelung der Bundes-Verordnung, zusätzlich gibt es eine Ausnahme zugunsten von Vereinen).

  • G-Kontrolle als Bestandteil des Präventionskonzepts

In Betrieben mit mehr als 51 Mitarbeitern sind ab sofort Vorgaben für die Kontrolle der 3G-Nachweise und Einhaltung von Auflagen im Präventionskonzept zu verankern.

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